Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen dem Gefahrgutbeauftragten (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer ist Einzelunternehmer mit Firmensitz in Remscheid. Er erbringt Dienstleistungen als externer Gefahrgutbeauftragter gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), ADR, RID, ADN sowie weiterer einschlägiger nationaler und internationaler Regelwerke. Er sichert zu über Schulungen gemäß § 4 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zu verfügen.
Der Vertragsgegenstand umfasst – je nach Vereinbarung – neben der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter auch die fachgerechte Verpackung von Gefahrgütern sowie den Betrieb und die Bereitstellung einer 24-Stunden-Gefahrgut-Notrufnummer.
3. Leistungen des Auftragnehmers
(1) Beratung des Auftraggebers in allen Fragen des Gefahrgutrechts.
(2) Überwachung der Einhaltung einschlägiger Gefahrgutvorschriften gemäß GbV.
(3) Erstellung des Jahresberichts nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung.
(4) Fachgerechte Verpackung von Gefahrgütern gemäß ADR/RID/ADN/IMDG-Code/IATA-DGR, sofern ausdrücklich beauftragt.
(5) Erstellung von Gefahrgut-Transportdokumenten (z. B. Beförderungspapiere gemäß ADR, Versendererklärungen gemäß IMDG-Code & IATA-DGR), auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben.
(6) Betrieb und Bereitstellung einer 24-Stunden-Gefahrgut-Notrufnummer. Diese Notrufnummer dient als beratende Anlaufstelle für Rettungskräfte, Transportunternehmen und sonstige Beteiligte bei Problemen oder Zwischenfällen im Zusammenhang mit dem transportierten Gefahrgut.
(7) Die Notrufnummer ersetzt keine behördlichen Meldepflichten und keine Notrufnummern von Einsatz- oder Rettungsdiensten. (8) Die Tätigkeit des Auftragnehmers erfolgt grundsätzlich beratend, überwachend und unterstützend. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Stoffdaten sowie für die ordnungsgemäße Durchführung der Gefahrgutbeförderung verbleibt beim Auftraggeber und den jeweils beteiligten Unternehmen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Stoffdaten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für Angaben, die zur Erstellung von Transportdokumenten erforderlich sind.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erstellten Transportdokumente vor Verwendung auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen.
(3) Änderungen der betrieblichen Abläufe, des Gefahrgutspektrums oder der Rechtsform sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
(4) Unterlässt der Auftraggeber Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer von daraus resultierenden Leistungshindernissen und Haftungsfolgen freigestellt.
5. Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Vertrag zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für Bußgelder, Geldstrafen oder sonstige Sanktionen, die gegen den Auftraggeber verhängt werden, ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftungshöchstgrenze liegt bei 2.000.000,00 € pro Schadenfall.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
8. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
9. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
https://www.winter-gefahrgutservice.de/DATENSCHUTZERKLAeRUNG
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von den Leistungspflichten.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Remscheid.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.